Hintergrund: Edelmetallbarren und -münzen
Weitere Informationen > Änderung der Differenzbesteuerung bei Silber
Die Anpassung der Differenzbesteuerung in der Zusammenfassung
Wer in Deutschland Bullionmünzen aus Silber erwerben wollte, profitierte in der Vergangenheit von einer vergünstigten Differenzbesteuerung. Dabei kauften Händler ihre Ware in einem Nicht-EU-Land ein, wodurch Anleger weniger MWST zahlen mussten. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Herbst 2022 ist diese Lösung weggefallen. Doch bei einer anschliessenden Lagerung im Schweizer Zollfreilager ist sogar ein komplett mehrwertsteuerfreier Erwerb von Silber möglich.
Hinweis: OrSuisse verkauft keine Edelmetalle oder Ordre-Lagerscheine und übernimmt keine Anlageberatung. Es handelt sich in diesem Artikel um allgemeine Informationen zum Thema Differenzbesteuerung, die den aktuellen Kenntnisstand zugrunde legen. Änderung sind daher möglich.
Während der Erwerb von weissen Edelmetallen in der Schweiz mit günstigen 8.1 Prozent Mehrwertsteuer verbunden ist, beträgt der Aufschlag in Deutschland seit 2014 satte 19 Prozentpunkte. Denn anders als Anlagegold wird Silber als Industriemetall eingeordnet. Gleiches gilt für Platin und Palladium. Damit Weissmetalle jedoch ihre Attraktivität als Investitionsprodukte behalten konnten, kam die sogenannte Differenzbesteuerung zur Anwendung. Sie konnte beim Kauf von Silbermünzen, Silbermünzbarren und Platinmünzen genutzt werden.
Ende September 2022 hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) das bis dahin gültige Gesetz überarbeitet. Damit sieht die Neufassung keine Differenzbesteuerung mehr für neu geprägte Silberanlageprodukte vor, die ausserhalb der Europäischen Union (EU) eingekauft wurden. Die Endkundenpreise müssen demnach die gültigen Umsatzsteuersätze von 19 Prozent beinhalten. Auf den Anlagemarkt hatte die Änderung der Differenzbesteuerung für Silber weitreichende Auswirkungen.
Edelmetallhändler und Anleger wurden über die Gesetzesänderung über ein Schreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen informiert, das auf der Webseite des BMF verfügbar ist. Gerichtet ist es an die obersten Finanzbehörden aller deutschen Bundesländer. Es verdeutlicht die vereinfachten Regelungen aus 2004 und korrigiert diese in einigen Bereichen. So ist zu lesen, dass die Differenzbesteuerung bestimmungsgemäss nur noch auf definierte Sammlerstücke anzuwenden ist. Die Regelung gilt jedoch nicht mehr für Anlagesilber, das aus Nicht-EU-Staaten bezogen wurde.
Bedeutung für Silber-Investoren in Deutschland
Die Konsequenzen für Anleger sind immens. Denn der Wegfall der Differenzbesteuerung für Silber bedeutet, dass deutsche Investoren weniger weisse Edelmetalle für ihr Geld im eigenen Land bekommen. Durch die indirekte Anhebung der Mehrwertsteuer müssen sie mit Aufschlägen von bis zu 12 Prozent rechnen. Das betrifft beliebte Bullionmünzen wie Känguru, Maple Leaf oder Krügerrand ebenso wie die speziell für den Sammlermarkt aufgelegten Sondereditionen.
Bereits kurz nach Bekanntwerden der Änderung stiegen die Aufpreise für Silbermünzen auf den Spot deutlich an. Wobei sich der Silberpreis nicht wesentlich veränderte. Das Agio (Aufgeld, das zusätzlich zum Kaufpreis oder zum Kurswert entrichtet wird) legt den aktuellen Silberkurs zugrunde. Dazu kommen Aufgelder der Händler, die sich aus dem Einkaufspreis, Transport- und Geschäftskosten sowie der Gewinnmarge zusammensetzen. Im Vergleich zu Gold fällt das Aufgeld bei Silberprodukten ohnehin höher aus. Gründe dafür sind zu entrichtende Steuern, mehr anteilige Handelskosten sowie eine höhere Volatilität (Preisschwankung) bei Silber.
Wie funktionierte die Differenzbesteuerung in der Vergangenheit?
Die Differenzbesteuerung für Silberprodukte kam in Deutschland erstmals 2014 zur praktischen Anwendung, als der Umsatzsteuersatz von bislang 7 auf 19 Prozent angehoben wurde. Edelmetallhändler machten sich den Paragraf 25a Absatz 3 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) zunutze. Demnach konnten sie bestimmte Waren aus einem Nicht-EU-Staat zum ermässigten Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozentpunkten einkaufen. Im besagten Gesetz (aus 2004) waren ebenfalls numismatische Münzen aufgeführt, die dort jedoch nicht zweifelsfrei benannt waren.
In der dann gängigen Praxis liessen sich die Händler die Vorsteuer nicht wie üblich erstatten, sondern rechneten diese ihren Einkaufspreisen hinzu. Somit wurde die Mehrwertsteuer nur noch auf die Differenz fällig, die sich aus Einkaufs- und Verkaufspreis ergibt. Für Endkunden hatte dies den Vorteil, dass sie beim differenzbesteuerten Silberkauf nicht die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent zahlen mussten, sondern je Händlerkalkulation etwa 7 bis 11 Hundertstel.
Welche Anlageprodukte sind von der Neuregelung betroffen?
Von der Anpassung der Differenzbesteuerung in Deutschland ab Oktober 2022 sind insbesondere Silberanlageprodukte betroffen, die bisher in Ländern ohne EU-Mitgliedschaft als Neuware eingekauft wurden. In der Vergangenheit konnte der Steuervorteil bei Silbermünzen mit Nennwert sowie bei Silbermünzbarren genutzt werden. Diese Motivbarren verfügen über ein Münzemblem, das ebenfalls ein Nominal in der ausgebenden Landeswährung beinhaltet. Rechtlich gelten sie daher als Münzen. Auch Platinmünzen konnten zuvor differenzbesteuert erworben werden. Da keines dieser beliebten Produkte mehr unter die aktualisierte Definition von «numismatischen Münzen» fällt (siehe nächster Absatz), gilt nunmehr der volle MWST-Satz.
In einer Übergangszeit dürfen Edelmetallhändler und Grosshändler ihre zum ermässigten Einfuhrumsatzsteuersatz erworbenen Silberwaren noch über Differenzbesteuerung anbieten. Denn die BMF-Verfügung vom 27. September 2022 besagt, dass «die Regelungen dieses Schreibens in allen offenen (also zukünftigen) Fällen anzuwenden sind». Experten gehen jedoch davon aus, dass dieses Vorgehen für viele Händler zu aufwendig ist, da sie ihre Silberanlagen je nach Einkaufsursprung gleichzeitig mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen auspreisen müssten.
Von der Neuregelung weiterhin nicht betroffen sind klassische Silberbarren, Platinbarren sowie Anlageprodukte aus Palladium. Für diese Investments gilt in Deutschland seit 2014 ohnehin der Steuersatz von 19 Prozent ohne Differenzbesteuerung. Goldanlagen bleiben hingegen seit 1993 komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Denn Goldmünzen und Goldbarren gelten als reine Kapitalanlagen. Seit 2000 fördert die Europäische Union (EU) Gold als Vermögenswert.
Welche Silberprodukte werden weiterhin differenzbesteuert?
Mit der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes ist der Auslegungsrahmen für Edelmetallhändler deutlich enger gefasst. So darf die Differenzbesteuerung in Deutschland seit Oktober 2022 nur noch für «Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert» angewandt werden, wie es in der Begründung des BMF heisst. Weiterhin ist darin beschrieben, dass sie nur für Edelmetallmünzen oder -medaillen gilt, deren Nettopreis um mindestens 250 Prozent höher liegt als der aktuelle Metallkurs. Wird also eine Silbermünze zu umgerechnet etwa 100 Schweizer Franken angeboten, während der Silberpreis bei 40 Franken steht, handelt es sich eindeutig um eine Sammlermünze, die mit Differenzbesteuerung verkauft werden darf.
Für deutsche Edelmetallhändler sowie deren Grosshändler bedeutet die Anpassung des UStG, dass sie zukünftig jeden Einkauf aus einem Nicht-EU-Land genau prüfen müssen: Handelt es sich tatsächlich um ein Sammlerstück und liegt dessen Nettowert 2.5-fach über dem Silberpreis? So oder so betrifft diese Überlegung nur noch den reinen Sammlermarkt. Für die Zielgruppe der Investoren von physischem Edelmetall hat die Differenzbesteuerung keine Bedeutung mehr.
Trotzdem sparen: Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer in der Schweiz
Das Ende der Differenzbesteuerung bedeutet für deutsche Investoren jedoch nicht, zukünftig auf Silbermünzen oder Silberbarren zu verzichten. Denn ist gibt eine Alternative, bei der Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer möglich ist. Bei dieser Lösung können Weissmetalle aller Art bei Händlern in der Schweiz gekauft werden. Das ist problemlos auch aus Deutschland möglich, denn autorisierte Edelmetallhändler verkaufen ihre Ware ebenfalls komfortabel über das Internet. Allerdings werden die Silberbarren oder -münzen nicht an den Käufer geschickt, sondern direkt zur Verwahrung in sogenannte Zollfreilager (ZFL) in der Schweiz angeliefert.
Dabei handelt es sich um Transitlager für unverzollte und unversteuerte Waren beliebiger Art, wie zum Beispiel physische Edelmetalle. Die versicherten Werte können in diesen zollfreien Hochsicherheitsanlagen auf unbestimmte Dauer gelagert werden. Als Kontroll- und Überwachungsorgan fungieren dabei die staatlichen Zollstellen. Abgaben wie Steuern oder Zölle fallen nur bei einer tatsächlich stattfinden Ausfuhr in ein anderes Land oder bei der Einfuhr in die Schweiz an. Bleibt die Ware jedoch im Zollfreilager, sind Kauf und Lagerung mehrwertsteuerfrei. Anleger können somit ihr investierbares Kapital voll ausschöpfen, ohne die MWST zu berücksichtigen.
Wie funktioniert die sichere Lagerung von Silber im Zollfreilager?
Nach dem Kauf werden die zur Verwahrung vorgesehenen Edelmetalle vom Händler über einen Werttransport direkt am Zollfreilager angeliefert. Kunden können Lagerplätze zum Beispiel über private Unternehmen wie OrSuisse in Anspruch nehmen. Dabei bietet der Lagerspezialist aus der Schweiz ausschliesslich eine segregierte Einzelverwahrung inklusive Vollversicherung an. Gegenüber einer klassischen Sammellagerung hat die gesonderte Unterbringung den Vorteil, dass die original eingelieferten Stücke auf den Namen des Kunden registriert werden – statt eines gleichwertigen Anteils – und sein Eigentum bleiben.
Die Bestandsgrösse kann anhand des Bedarfs selbst gewählt werden und jederzeit erweitert werden, da bei OrSuisse die Lagerung im Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr erfolgt. So können Anleger nach Belieben Silber, Platin oder Palladium hinzukaufen und zusammenführen. Ebenso einfach ist es möglich, Teile des Bestands zu verkaufen, zum Beispiel an Händler oder andere Investoren. Findet dabei keine Warenbewegung statt, sondern lediglich ein Eigentümerwechsel, bleibt auch diese Transaktion mehrwertsteuerfrei.
Für Anleger ist dies einfach über handelbare Edelmetall Lagerscheine von OrSuisse zu realisieren. Ausgestellt werden die sogenannten Ordre-Lagerscheine für die hinterlegten Waren. Sie beinhalten die Barrennummern oder Siegelziffern der Münztuben und lassen sich dadurch eindeutig zuordnen. Nach Schweizerischem Obligationenrecht haben diese Dokumente den Stellenwert von handelsfähigen Wertpapieren. Sie sichern zudem die Herausgabe der physischen Edelmetalle zu und lassen sich bei Bedarf einfach übertragen.
Die Anpassung der Differenzbesteuerung in der Zusammenfassung
- Mit Bekanntgabe einer Gesetzesanpassung Ende September 2022 endet die Möglichkeit der Differenzbesteuerung von neuen Silberanlagen in Deutschland, die in Nicht-EU-Staaten eingekauft wurden. Es gilt noch eine Übergangsfrist für vorhandene Bestände. Zukünftig ist die volle Mehrwertsteuer auf Silber zu entrichten.
- Nach Anhebung der MWST auf weisse Edelmetalle von 7 auf 19 Prozentpunkte boten viele deutsche Edelmetallhändler zwischen 2014 und 2022 differenzbesteuerte Silbermünzen und Silbermünzbarren sowie Platinmünzen an. Dadurch konnten Investoren in der Vergangenheit bis zu 12 Prozent beim Kauf sparen.
- Numismatische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern, deren Nettopreis mehr als zweieinhalbmal so hoch ist wie der aktuelle Silberspot, dürfen weiterhin mit Differenzbesteuerung angeboten werden.
- Der Kauf von Anlagegold ist unverändert von der Mehrwertsteuer befreit. Für klassische Silberbarren, Platinbarren und Palladiumprodukte gilt hingegen nach wie vor der volle Umsatzsteuersatz.
- Die Alternative: Beim Kauf von Edelmetallen in der Schweiz und direkter Verwahrung im Zollfreilager fällt keine Mehrwertsteuer an. Deutsche Anleger können bei autorisierten Händlern online kaufen.
- OrSuisse bietet die vollversicherte Einzelverwahrung im Zollfreilager an. Mit den handelbaren Lagerscheinen können Edelmetalle ganz ohne Warenbewegung und mehrwertsteuerfrei veräussert werden.