Edelmetalle lagern im Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr

Überblick: Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr

Was ist ein Zollfreilager?

Anders als beim Kauf von Barren oder Münzen aus Gold muss beim Erwerb von sogenannten weissen Edelmetallen eine Mehrwertsteuer entrichtet werden. Das hat zur Folge, dass Bullionware aus Palladium, Platin oder Silber für Anleger relativ teuer wird. Die Begründung dafür ist einfach: Gold wird gesetzlich eher als Wertanlage, Weissmetalle vorwiegend als industrieller Rohstoff gesehen. Eine mehrwertsteuerfreie Verwahrung im Zollfreilager ist jedoch möglich.
Als sogenannte Zollfreilager (ZFL) gelten in der Schweiz Warenlager, in denen nicht nur Wertgegenstände, sondern auch verschiedenste Produkte unversteuert und unverzollt zwischengelagert werden können. Die Lagerung im Zollfreilager wird von den Schweizer Zollstellen überwacht. Die Alpenrepublik verfügt über sieben Zollfreilager, das Größte ist mit 15 Hektar Fläche das Embrach-Embraport-Lager in der Nähe von Zürich. Diese Areale sind zollfreie Transitlager, wo Waren aller Art ohne Einfuhrabgaben zwischengelagert werden können.

Zollfreilagers Embraport, eines von mehreren Zollfreilagern in der Schweiz
Gebäude im Zollfreilager Embraport in Embrach in der Nähe des Flughafens Zürich

Die Vorteile einer Verwahrung im Zollfreilager

Im Grunde sind die Zollfreilager in der Schweiz mit den Zolllagern in anderen Ländern vergleichbar. Ob Edelmetalle, wertvolle Kunst oder sogar Oldtimer und Maschinen – hochpreisige Güter können im Zollfreilager in der Schweiz zeitlich unbegrenzt ohne Zollabgaben verwahrt werden. Eine Mehrwertsteuer oder auch Zollgebühren werden erst fällig, wenn eine tatsächliche Einfuhr in die Schweiz erfolgt. Ein großer Vorteil für Investoren, da sie das vorhandene Kapital komplett in die Anlage stecken können und wie beim Goldkauf keine Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Ein weiterer Vorteil: Die Silberbestände bleiben vollständig im Eigentum des Kunden. Da die Versicherung bei der OrSuisse bereits inkludiert ist, können Sie auch risikofrei und kostengünstig lagern im Zollfreilager. Ebenso vorteilhaft ist die hohe Flexibilität für Investoren: Anleger können ihre Valoren problemlos ganz oder teilweise verkaufen und es gibt weder Mengen- noch Gewichtsbeschränkungen. Die eingelagerten Waren bleiben so lange mehrwertsteuer- und zollfrei, solange sie das Freilager nicht verlassen. Erst bei einer späteren Einfuhr in die Schweiz wird bei Silber eine Mehrwertsteuer von 8.1 Prozent fällig. Investoren können das Silber im Zollfreilager aber auch ganz einfach an einen Händler wieder zurückverkaufen. Diese Transaktion ist dann ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit.

Silber lagern im Zollfreilager

Beim Kauf von Edelmetallen wie Silber, Platin oder Palladium muss normalerweise eine gesetzliche Mehrwertsteuer bezahlt werden. Damit unterscheiden sich weisse Edelmetalle vom Gold, bei dessen Kauf keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Das bedeutet, dass Investoren deutlich weniger Weissmetalle für ihr Geld bekommen. Es gibt aber eine elegante und völlig legale Methode, wie Sie Silber ohne Mehrwertsteuer kaufen können. Denn die Mehrwertsteuer fällt nicht an, wenn die Weissmetalle nach dem Kauf in einem Zollfreilager oder einem offenen Zolllager in der Schweiz aufbewahrt werden, wie sie etwa OrSuisse anbietet.
Dank solcher Transitlager ist der zoll- und steuerfreie Kauf und Verkauf von physischem Silber möglich. Die Besonderheit dabei: Der Kunde kauft bei einem Händler, der das Silber dann direkt in das Lager liefern lässt. Als Käufer bekommt man das Silber also gar nicht in die Hand. Diese sichere und diskrete Lagerung eignet sich sowohl für Privatanleger, als auch für institutionelle Investoren aus der Schweiz, Europa und anderen Ländern weltweit. So gelingt das Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer problemlos.

Silber in Form von OrSuisse Lagerscheine kaufen

Eine elegante Form des mehrwertsteuerfreien Kaufs von Silber ist über den OrSuisse-Partner Echtgeld AG möglich. Dort können Sie ausgewählte OrSuisse Lagerscheine kaufen und gegebenenfalls sofort mitnehmen, da OrSuisse bereits eine Echtheitsprüfung und die Einlagerung der Edelmetalle veranlasst hat. Der Kauf ist für nationale und internationale Kunden möglich.
Die Lagergebühren werden anschliessend direkt von OrSuisse AG je nach gewünschter Lagerdauer verrechnet. Das eingelagerte Silber ist voll versichert und pro Lagerschein können bis zu 10 Produkte des gleichen Metalls mit identischer Stückelung eingelagert werden. Sollen etwa 13 Maple-Leaf-Goldmünzen zu 1 Unze deponiert werden, geht das wie folgt: ein Lagerschein mit 10 x 1 oz Gold Maple Leaf und der 2. Lagerschein mit 3 x 1 oz Maple Leaf.

Auf diesem Weg ist eine Einlagerung in das Zollfreilager ohne Mindestlagergebühren oder Mindestlagermengen möglich.

OrSuisse Ordre-Lagerscheine sind handelbar wie Wertpapiere

Die OrSuisse Ordre-Lagerscheine für Ihr hinterlegtes Edelmetall gelten nach Schweizerischem Obligationenrecht als Wertpapiere. Sie verbürgen dem Inhaber des Scheins die Herausgabe seiner Ware. Mit dieser Lösung werden Ihre Edelmetalle fungibel und liquide, denn die Ordre-Lagerscheine lassen sich vielfältig wie ein Wertpapier einsetzen. Damit können Sie etwa Kredite absichern oder die Lagerscheine auch direkt bei einem autorisierten Händler zum aktuellen Kurs verkaufen und zu Geld machen.
Lagerscheine lassen sich auf alle Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin und in allen Stückelungen ausstellen. Zudem sind die Ordre-Lagerscheine mittels eines einfachen Indossaments voll übertragbar.

Der folgende verlinkte Artikel behandelt die handelbaren Lagerscheine der OrSuisse ausführlich.

Welche Güter können im Zollfreilager aufbewahrt werden?

In einem Zollfreilager in der Schweiz können viele unterschiedliche Güter und Waren gelagert werden. Zum Beispiel können Edelmetalle wie Platin, Palladium oder Silber dort zoll- und mehrwertsteuerfrei gelagert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Weissmetalle in Form von Barren oder Münzen vorliegen. Das Gleiche gilt für Anlagegold, allerdings macht hier eine Lagerung im Zollfreilager weniger Sinn, da dieses ohnehin beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Lagern im Zollfreilager ohne Mindestlagergebühren bei OrSuisse

Ein großer Vorteil bei der Einlagerung von Edelmetallen wie Silber bei OrSuisse ist: Es gibt keine Mindestlagergebühr! Die Gebührenstruktur ist sehr einfach und transparent: Die Lagergebühr für das Zollfreilager in Zürich oder in Singapur beträgt 0.9 % für die Einzelverwahrung von Silber (mit eingetragenen Barren-Nummern) resp. 0.7 % für Gold, Platin und Palladium. Im Preis bereits enthalten ist ein Vollversicherung. Bezahlt wird im Voraus für die gewünschte Lagerdauer von 1 bis 10 Jahren. Nicht angefangene Jahre werden bei der Auslagerung zurückerstattet.

Beratung oder Fragen? Kontaktieren Sie uns

Diese Variante ermöglicht eine kostengünstige Lagerung von Edelmetallen im Zollfreilager. Die Einlagerung im Zollfreilager Zürich findet bei unserem langjährigen, zuverlässigen Partner der Swiss Gold Safe statt.

Überblick: Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr

• Die Lagerung von Silber im Zollfreilager ist sehr flexibel und ohne jegliche Mengenbegrenzung möglich.
• OrSuisse Lagerscheine für Silber wie auch für Gold, Platin und Palladium sind sehr sicher und können wie Wertpapiere gehandelt werden.
• Eine günstige Lagergebühr von nur 0.9 Prozent für Silber respektive 0.7 Prozent für Gold, Platin und Palladium pro Jahr inklusive Vollversicherung macht die Lagerung im Hochsicherheitslager in Zürich bzw. im Zollfreilager Zürich oder Singapur attraktiv.
• Das mehrwertsteuerfreie Kaufen von Silber ermöglicht es Investoren, das vorhandene Kapital komplett in die Anlage zu stecken, was die Investition lukrativer macht.
• OrSuisse verlangt für die Verwahrung von Silber im Zollfreilager keine Mindestlagergebühr.

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